Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Deutschen Rheumatologiekongress – 2025

1. Geltungsbereich

1.1Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das umfassende Rechts- und Vertragsverhältnis, das begründet wird, um im Jahr 2025 die Teilnahme einzelner oder mehrerer Teilnehmenden am Deutschen Rheumatologiekongress 2025 (im Folgenden „Kongress“) und der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH (im Folgenden „Organisator“) zu ermöglichen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

1.2 Im Rahmen von Kooperationen tritt der Organisator bei Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf. Im Falle einer Buchung solcher Leistungen kommen die jeweilige Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem Drittanbieter / Leistungserbringer zustande. Dies betrifft die Nutzung des Kongressportals m-anage (www.m-anage.com), der Kongress-App sowie des Online-Kongresses, für die besondere Regelungen gemäß der Nutzungsbedingungen der JMarquardt Technologies GmbH (im Folgenden „JMT“) gelten.

1.3 Die Regelungen dieser AGB sind integraler Zusatz zu den AGB des Organisators (siehe Link am Ende nach diesen AGB), sodass Letztere und diese AGB als ein einheitliches Regelungswerk gelten, soweit es sich um die Teilnahme am Deutschen Rheumatalogiekonress 2025 handelt. Bei widersprüchlicher Auslegung gelten die Regelungen dieser AGB.

1.4 Ferner erklären sich Teilnehmende mit Anmeldung zum Kongress mit sämtlichen AGB Dritter einverstanden, die unmittelbar an der Umsetzung des Kongresses beteiligt sind. Insbesondere sind es die AGB, die für die Kongressräumlichkeiten gelten. Diese sind abrufbar unter folgendem Link: https://convention.wiesbaden.de/downloads/service-center/AVB_WICM_DE.pdf

2. Anmeldung zum Kongress/ Buchungsbestätigung

2.1 Die Anmeldung zum Kongress erfolgt über das Kongressportal m-anage (www.m-anage.com) sowie ausschließlich für Individualbuchungen über Kongress-App und Online-Kongress. Eine Teilanmeldung ist nur für als einzeln buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. Das Buchungsangebot des Organisators im Kongressportal sowie in der Kongress-App und im Online-Kongress stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit der Buchung des Kongresstickets durch Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Anmeldende einen verbindlichen Antrag ab. Erst mit der auf den Eingang der Buchung folgenden Anmeldebestätigung / Buchungsbestätigung des Organisators kommt der Vertrag zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung / Buchungsbestätigung und diesen Geschäftsbedingungen für den Kongress ersichtlich, die auch im Internet auf der Kongress-Website unter https://www.dgrh-kongress.de/agb abrufbar sind.

2.2 Für die Kongressteilnahme ist die Registrierung online über das Kongressportal m-anage erforderlich. Nach Registrierung im Portal steht dem Teilnehmenden das Ticket „Kongressteilnahme“ im Bereich „Anmeldung“ im Benutzerkonto zur Verfügung. Nach Buchung dieses Tickets (durch Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“) ist der Teilnehmende verbindlich zum Kongress angemeldet. Bei Buchung der „Kongressteilnahme Präsenz inklusive Online“ erhalten Teilnehmende neben der Buchungsbestätigung ihren persönlichen QR-Code per E-Mail zugesandt, mit dem sie Zugang zum Kongress und die Kongressunterlagen erhalten. Alle Teilnehmenden sind berechtigt, auf die Online-Inhalte des Kongresses zuzugreifen. Zugang erhalten sie durch Log-in über ihr persönliches Benutzerkonto im Kongressportal m-anage bzw. in der Kongress-App oder im Online-Kongress.

2.3 Der Organisator ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen aus wichtigem Grund, z. B. bei Zahlungsverzug etc. von der – ggfls. weiteren - Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Minderungsanspruch des Teilnehmenden.

2.4 Nutzungsberechtigte Teilnehmende sind ausschließlich angemeldete, registrierte Personen. Die Weitergabe der Zugangsdaten gilt als Missbrauch. Der Organisator ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.

2.5 Namensänderungen können ausschließlich unter Beibehaltung der Identität des Teilnehmenden, bei Schreibfehlern während der Anmeldung oder aufgrund offizieller Namensänderungen, etwa durch Heirat (Nachweis erforderlich), ausgeführt werden. Je Namensänderung fallen zu Lasten des Teilnehmenden pauschal Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro an. Namensänderungen sind bis zwei Wochen vor Kongressbeginn zu melden. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

2.6 Ein Austausch / Auswechseln von angemeldeten Teilnehmenden ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte es sich um einen neuen / anderen Teilnehmenden handeln, ist eine Neuanmeldung zwingend erforderlich. Ausnahmen sind nur bei gleichem Ticket- und Teilnehmertyp und nach Vereinbarung möglich, wenn ein Anmelder ein Kontingent von mindestens 10 Teilnehmenden gebucht hat und bis zu 1/10 der Teilnehmenden ausgetauscht werden sollen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kongressbeschreibung des Organisators (Vor- / Hauptprogramm des Kongresses auf der Kongress-Website https://www.dgrh-kongress.de). Bezüglich des Inhaltes und Ablaufes des Kongresses bleiben geringfügige Abweichungen von der Kongressbeschreibung vorbehalten. Der Organisator behält sich vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter des Kongresses gewahrt. Der Organisator benachrichtigt die Teilnehmenden über gewichtige Änderungen.

3.2 Die Kongresssprache ist grundsätzlich Deutsch, ggf. Englisch für ausgewählte Kongressvorträge. Es erfolgt keine Simultanübersetzung.

3.3 Die Teilnahme ist während des Kongresses entsprechend der Kongressbeschreibung verfügbar. Das Angebot einer Online-Live-Teilnahme steht ab Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Kongresses – insbesondere Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers sowie bei Online-Vorträgen ein funktionsfähiger Lautsprecher – obliegt dem Teilnehmenden auf eigene Kosten und eigene Verantwortung. Bei Misslingen der Online-Live-Teilnahme entsteht dem Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.

3.4 Nutzungsberechtigte Teilnehmende mit Buchung „Kongressteilnahme Präsenz inklusive Online“ erhalten ihre Kongressunterlagen in Papierform am Veranstaltungsort.

4. Teilnahmegebühr

4.1 Sofern es sich um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt und nichts Anderweitiges vereinbart ist, versteht sich die Teilnahmegebühr jeweils pro Person. Bei Buchung „Kongressteilnahme Präsenz inkl. Online“ umfasst die Gebühr u. a. den Zugang zu den wissenschaftlichen Veranstaltungen, zur Ausstellung, dem Get-together, die Bereitstellung der Kongressunterlagen sowie den Zugriff auf die Online- sowie die On-Demand-Inhalte. Die Gebühr für die ausschließliche Online-Teilnahme umfasst u. a. den Online-Zugang zu online angebotenen wissenschaftlichen Veranstaltungen (umfassen nicht das gesamte Kongressangebot), die Poster-Lounge, die Kongress-App sowie die On-Demand-Inhalte. Die vollständigen in der Teilnahmegebühr enthaltenen Leistungen sind der Kongress-Website und dem Vor- bzw. Hauptprogramm des Kongresses zu entnehmen. Änderungen bleiben vorbehalten.

4.2 Für die Inanspruchnahme einer reduzierten Teilnahmegebühr gemäß der Tarifübersicht auf der Kongress-Website oder im Kongressportal m-anage bzw. in der Kongress-App und im Online-Kongress ist die Kopie eines Nachweises oder eine Mitgliedsnummer für die Gewährung der Reduzierung mit der Anmeldung unaufgefordert einzureichen. Eine spätere Reduzierung nach Buchungsbestätigung der Anmeldung ist ausgeschlossen.

4.3 Sämtliche Preise zur Teilnahme am Kongress sind in Euro angegeben, einzelne Preise gelten inklusive derzeit geltender Umsatzsteuer in Höhe von 19 % und sind entsprechend ausgewiesen.

4.4 Teilnahmegebühren sind umsatzsteuerfrei - im Namen und auf Rechnung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V., Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, 10179 Berlin, Steuernummer 30/491/31839 (einschlägig ist der §4 Nr. 22 UStG) - und mit dem Eingang der Buchungsbestätigung inkl. Rechnung beim Teilnehmenden innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu zahlen.

4.5 Die Teilnahme am Kongress ist ohne Zahlung der Teilnahmegebühr nicht möglich.

5. Zahlung und Rechnungsänderung

5.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der durch den Organisator ausgestellten Rechnung. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung einschließlich ggf. geltender USt. ist entweder per Überweisung auf die in der Rechnung genannten Konten oder per Kreditkarte zahlbar.

5.2 Verzug tritt 14 Tage nach dem Zugang der Rechnung des Organisators beim Teilnehmenden ohne gesonderte Mahnung ein, wenn und soweit der Gesamtpreis nicht ausgeglichen ist. Der Organisator ist in diesem Fall berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von pauschal 20,00 EUR zu berechnen sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 bzw. Abs. 2 BGB) p. a. zu fordern. Wenn der Organisator einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmende berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als vom Organisator geltend gemacht.

5.3 Maßgeblich für die Ausstellung der Rechnung sind die Angaben zu Rechnungsempfänger und -anschrift im Kongressportal m-anage bzw. in der Kongress-App und im Online-Kongress bei der Anmeldung. Rechnungsänderungen führt der Organisator gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro aus.

6. Stornierung

6.1 Stornierung der Anmeldungen eines Teilnehmende
6.1.1 Erklärungen zu Änderungen und Stornierungen bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. Hierfür ist eine Erklärung über eine E-Mail ausreichend. Ein Anspruch auf Änderung und die Wirksamkeit eines Stornos werden durch den Organisator in Textform bestätigt. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, solange sie nicht vom Organisator schriftlich bestätigt werden.

6.1.2 Bei Zugang der Stornierung der Kongressteilnahme bis vier Wochen vor Kongressbeginn wird dem Teilnehmenden der volle Betrag der Teilnahmegebühr erstattet. Ab vier Wochen vor Kongressbeginn ist eine Stornierung und Erstattung der Teilnahmegebühr nicht mehr möglich. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Teilnehmende.

6.1.3 Für eine Stornierung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR einschließlich gesetzl. USt. berechnet, die von dem zu erstattenden Betrag einbehalten und verrechnet wird.

6.1.4 Für Zusatzangebote (Kurse der Rheumaakademie o. ä.) gelten die vorstehenden Bedingungen nicht.

6.2 Stornierung im Fall der Buchung eines Kontingentes/der Gruppenanmeldung
6.2.1 Es gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 6.1.1 entsprechend.

6.2.2 Bei Zugang der Stornierung der Kongressteilnahme bis drei Wochen vor Kongressbeginn und Kontingenten bis 30 zugangsberechtigten Teilnehmenden, die bei Anmeldung namentlich benannt sein müssen, werden dem Anmeldenden die Teilnahmegebühren für die stornierten Teilnehmenden in voller Höhe erstattet. Im Falle der Stornierung von mehr als 30 zugangsberechtigten Teilnehmenden bis drei Wochen vor Kongressbeginn werden dem Anmeldenden 50 % der Teilnahmegebühren erstattet.

Bei Zugang der Stornierung der Kongressteilnahme bis zwei Wochen vor Kongressbeginn werden dem Anmeldenden für Kontingente ab 30 Teilnehmenden für bis zu 10 % des Kontingentes die Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.

Für die Stornierung wird dem Bestellenden des Kontingentes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro einschließlich gesetzl. USt. berechnet, die von dem zu erstattenden Betrag einbehalten und verrechnet wird. Bei Stornierung eines größeren Teils des Kontingentes, bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt sowie bei Nichtinanspruchnahme der Zugangsberechtigung durch Teilnehmende erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

6.2.3 Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Anmeldende/Bestellende.

7. Absage durch den Organisator

Der Organisator behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen nicht vom ihm zu vertretenden Gründen insbesondere bei höherer Gewalt (ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, wie z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien / Pandemien) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Der Organisator ist dann verpflichtet, dem Teilnehmenden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück zu erstatten. Der Organisator informiert den Teilnehmenden über die Absage der Veranstaltung. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit der Organisator und seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Der Organisator verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

8. Haftung
8.1 Die Teilnahme am Kongress erfolgt auf eigene Gefahr.

8.2 Der Organisator haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen etc.), die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Organisators bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.3 Haftet der Organisator gemäß Ziffer 8.2 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Organisator bei Beauftragung aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

8.4 Haftet der Organisator gemäß Ziffer 8.2 oder Ziffer 8.3 für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Organisators sind, ist die Haftung des Organisators ebenfalls auf den unter Ziffer 8.3 genannten Schadensumfang begrenzt.

8.5 Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche des Teilnehmenden gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Organisators, insbesondere Referierende und Lieferanten sowie Dienstleister.

8.6. Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.

8.7 Wissenschaftliche Veranstaltungen im Rahmen des Kongresses werden von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referierenden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Organisator übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

9. Schriftformerfordernis, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kongressteilnehmende bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.

9.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.4 Ist der Teilnehmende Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin.

9.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmenden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Organisator unbestritten oder anerkannt sind. Zudem hat der Teilnehmende ein Zurückbehaltungsrecht nur dann, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Datenschutz; Widerspruch

10.1 Der Organisator schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmenden werden die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts beachtet. Die aktuellen Datenschutzhinweise des Organisators sind im Kongressportal m-anage abzurufen bzw. einzusehen. Über folgenden Link können die Datenschutzhinweise abgerufen werden: https://dgrh-kongress.de/datenschutz

10.2 In Fällen, in denen der Organisator personenbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. e oder f DSGVO verarbeitet, haben diese Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einzulegen. Der Organisator verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Etwaiger Widerspruch ist per E-Mail zu richten an: info@dgrh-kongress.de.

11. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

Im Rahmen des Kongresses fertigt der Organisator bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an.

Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen beim Organisator. Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen der Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Organisators. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.

Hinweis für die Online-Inhalte: Sollten Sie keine Aufzeichnung während der Live-Session wünschen, schalten Sie Ihre Kamera- und Mikrofonfunktion aus. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung im Kongressportal m-anage.

Hinweis: Sie finden die AGB des Organisators unter https://www.rheumaakademie.de/agb

 

Einladung 2025